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Praxisbericht
27. Februar 2025

Verspätete Zielvorgaben des Arbeitgebers

GmbH+
Verspätete Zielvorgaben des Arbeitgebers
Bild: ©Jacob Wackerhausen - getty images
Erfolgt eine Zielvorgabe erst zu einem derart späten Zeitpunkt innerhalb des Geschäftsjahrs, dass sie ihre Anreizfunktion nicht mehr sinnvoll erfüllen kann, ist sie so zu behandeln, als sei sie gar nicht erfolgt. Der Arbeitnehmer kann in diesem Fall Schadensersatz verlangen.

Der Streitfall

Joachim Welper
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