Verspätete Zielvorgaben des Arbeitgebers
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Erfolgt eine Zielvorgabe erst zu einem derart späten Zeitpunkt innerhalb des Geschäftsjahrs, dass sie ihre Anreizfunktion nicht mehr sinnvoll erfüllen kann, ist sie so zu behandeln, als sei sie gar nicht erfolgt. Der Arbeitnehmer kann in diesem Fall Schadensersatz verlangen.
Der Streitfall
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