Arbeitsrechtlich geschuldete Feiertagszuschläge können steuerpflichtig sein
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Laut Bundesarbeitsgericht hat ein Arbeitnehmer Anspruch auf einen Feiertagszuschlag, wenn an seinem regelmäßigen Beschäftigungsort ein gesetzlicher Feiertag ist, er aber woanders arbeitet. Im Steuerrecht liegt die Sache anders.
Der Streitfall
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