Werklohnrechnung gehackt – Kunde muss nicht nochmal zahlen
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Bild: ©Lacheev - getty images
Immer häufiger werden (und müssen) Rechnungen statt in Papierform oder per E-Mail als PDF (Portable Document Format) verschickt. Dabei sind die E-Mails überwiegend nicht Ende-zu-Ende verschlüsselt, sondern nur mit einer Transportverschlüsselung geschützt.
Wird nun eine auf diese Weise übermittelte Handwerksrechnung gehackt, und zahlt der Kunde deswegen an einen Dritten, soll er nicht nochmal an den Werkunternehmer zahlen müssen.
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