Stille Reserven nach § 6b EStG steuerfrei übertragen
Was sind stille Reserven?
Stille Reserven entstehen, wenn der Marktwert eines Wirtschaftsguts den in der Bilanz ausgewiesenen Buchwert übersteigt. Bei Veräußerung wird dieser Unterschiedsbetrag als Gewinn realisiert und ist grundsätzlich steuerpflichtig. § 6b EStG ermöglicht es jedoch, diese Gewinne unter bestimmten Bedingungen steuerfrei auf neue Wirtschaftsgüter zu übertragen.
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