Der Streitfall
Im Streitfall beantragte eine Gläubigerin einer aufgelösten GmbH die Einsichtnahme in die Unterlagen des Liquidators. Sie legte einen Auftrag aus dem Jahr 2021 sowie eine entsprechende Rechnung von 2022 vor, um ihr berechtigtes Interesse zu untermauern. Das Registergericht erteilte daraufhin die Ermächtigung zur Einsichtnahme, gegen die sich der Liquidator erfolglos wehrte.
Die Entscheidung
Das OLG Bamberg stellte klar, dass gemäß § 74 Abs. 3 Satz 2 GmbHG Gläubiger nach Beendigung der Liquidation einer GmbH ein weder gegenständlich noch zeitlich beschränktes Recht auf Einsicht in die beim Registergericht verwahrten Unterlagen haben. Voraussetzung hierfür ist eine Ermächtigung des Registergerichts, die zu erteilen ist, wenn der Gläubiger ein berechtigtes Interesse glaubhaft macht. Im konkreten Fall genügte die Vorlage des Auftrags und der dazugehörigen Rechnung als Nachweis dieses Interesses.
Praktische Hinweise für GmbH-Geschäftsführer
Dokumentation während der Liquidation: Es ist essenziell, während der Liquidationsphase alle relevanten Unterlagen sorgfältig zu dokumentieren. Transparenz gegenüber Gläubigern: Auch nach Abschluss der Liquidation sollten Geschäftsführer darauf vorbereitet sein, Gläubigern auf berechtigtes Verlangen Einsicht in die Gesellschaftsunterlagen zu gewähren. Rechtliche Beratung einholen: Bei Unsicherheiten hinsichtlich der Einsichtnahmerechte von Gläubigern ist es ratsam, rechtlichen Rat einzuholen, um mögliche Haftungsrisiken zu minimieren.