Die Entgeltbescheinigungsverordnung (EBV)
Die EBV regelt, welche Entgeltbestandteile in der Lohnabrechnung von Mitarbeitern mindestens dargestellt werden müssen. Die Entgeltbescheinigung dient nicht allein der Information des Arbeitnehmers, sondern wird vielfach zum Nachweis der gezahlten Vergütung gegenüber öffentlichen Stellen und anderen Dritten verwendet. Mit der EBV werden verbindliche Vorgaben des Inhalts und des Verfahrens einer Lohnbescheinigung (Lohnabrechnung) geregelt, die zu Zwecken nach dem Sozialgesetzbuch verwertet werden kann. Durch die Verordnung wird sichergestellt, dass jede dem Standard entsprechende Bescheinigung richtig und vollständig ist. Öffentliche Stellen, die Bescheinigungen empfangen, sind aufgefordert, die EBV entsprechend zu beachten und ihre Prozesse darauf einzustellen. Die EBV trat zum 01.07.2013 in Kraft. In § 1 Abs. 1 bis 3 EBV wird geregelt, welche Angaben eine Bescheinigung nach § 108 Abs. 3 der GewO enthalten muss. Weitere Angaben können im Nachweis dargestellt werden (§ 1 Abs. 2 Satz 1 der EBV).
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