Sie verwenden einen veralteten Browser. Um im Internet auch weiterhin sicher unterwegs zu sein, empfehlen wir ein Update.

Nutzen Sie z.B. eine aktuelle Version von Edge, Chrome oder Firefox

Ratgeber
31. Januar 2026

Minijobs auch mal individuell ­versteuern statt pauschal

GmbH+
Minijobs auch mal individuell ­versteuern statt pauschal
Bild: © AndreyPopov/Getty Images
Seit vielen Jahren erfreuen sich die „Minijobs“ großer Beliebtheit – steuerlich gibt es aber auch noch andere Möglichkeiten, wie man diese Aushilfslöhne versteuern kann.

Das Lohnsteuerrecht (§ 40a EStG) unterscheidet zwei Arten von Aushilfstätigkeit: Während bei einer geringfügigen Beschäftigung der Verdienst im Vordergrund steht, kommt es bei der kurzfristigen Beschäftigung auf die Beschäftigungsdauer an. Die häufige Annahme, dass Aushilfslöhne generell steuerfrei sind, trifft aber in keinem der beiden Fälle zu.

Joachim Welper
+

Weiterlesen mit GmbH Brief+

Sie haben noch kein Abo und möchten weiterlesen?

Weiterlesen mit GmbH Brief+
Haftungsrisiken minimieren, rechtssicher handeln – und dabei maximale Steuer- und Finanzvorteile für Ihre GmbH genießen!
Exklusiver Zugriff auf die Online-Mediathek mit allen Ausgaben, Seminar-Aufzeichnungen, Arbeitshilfen und Downloads.
Für Themenwünsche und eigene Fragen wenden Sie sich zudem als Kunde jederzeit direkt an uns und unsere Experten.