Verlustnutzung nach Anwachsung einer PersGes auf eine GmbH
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Bild: © EtiAmmos EtiAmmos/Getty Images
Beendet eine GmbH & Co. KG ihre Tätigkeit, weil die Komplementär-GmbH ausscheidet und das gesamte Vermögen auf die verbleibende GmbH (Kommanditis-
tin) übergeht, stellt sich eine zentrale Steuerfrage: Was geschieht mit bislang nicht nutzbaren Verlusten des Kommanditisten? Der BFH hat hierzu mit Urteil vom 19.03.2025, Az.: XI R 2/23, entschieden. Die Aussage ist klar – aber für die Praxis nicht trivial.
Der Streitfall
Eine GmbH ist alleinige Kommanditistin einer GmbH & Co. KG. Neben ihr gibt es nur noch die Komplementär-GmbH, die am Kapital nicht beteiligt ist. Scheidet diese entschädigungslos aus, endet die KG. Das Vermögen geht automatisch auf die verbleibende GmbH über.
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