In vielen GmbHs gibt es mehrere Geschäftsführer, wobei die Aufgabenbereiche aufgeteilt sind. Trotzdem muss jeder Geschäftsführer die anderen Mitglieder der Geschäftsführung überwachen.
Wenn sich in einer Zwei-Personen-GmbH beide Geschäftsführer gegenseitig abberufen, eskaliert der Konflikt schnell. Doch wer einstweiligen Rechtsschutz beansprucht, muss zügig handeln. Ein aktueller Beschluss des Kammergerichts Berlin zeigt, wie leicht Antragsteller durch zögerliches Verhalten ihre eigene Eilbedürftigkeit untergraben – und damit ihren Anspruch verlieren.