Zurück zu 7 % – was Gastronomen jetzt zur neuen Umsatzsteuer-Regel wissen müssen – Teil 1
Die dauerhafte Absenkung des Umsatzsteuersatzes zum 01.01.2026 hatten die Koalitionsparteien im Koalitionsvertrag vereinbart. Nach der Begründung der Bundesregierung zu dem Gesetzentwurf ist Ziel der Maßnahme die wirtschaftliche Unterstützung der Gastronomiebranche. Außerdem sollen Wettbewerbsverzerrungen vermieden werden, da gelieferte oder mitgenommene Speisen bereits dem ermäßigten Steuersatz unterliegen würden. Zudem entfielen Abgrenzungsschwierigkeiten (z.B. bei Cateringleistungen, bei Kita- und Schulessen oder bei der Krankenhausverpflegung), die in der Vergangenheit daraus resultierten, dass Lieferungen von Lebensmitteln mit wesentlichen Dienstleistungselementen dem regulären Umsatzsteuersatz, Lieferungen ohne wesentliche Dienstleistungselemente jedoch dem ermäßigten Umsatzsteuersatz unterlagen.
…