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Autor: schmidta

Kirchensteuer – Teilerlass möglich

Ganz gleich, ob es sich um eine Betriebsaufgabe beim Unternehmer oder eine Abfindung beim Beschäftigten handelt: In beiden Fällen ist ein Teilerlass der Kirchensteuer möglich. Wann gilt das, und wie sieht der Antrag aus? Wir geben die Antworten.

Steuern sparen trotz Mietrück- zahlung an sich selbst?

Ein Gesellschafter vermietet an seine eigene gemeinnützige GmbH und spendet ihr zugleich die Mittel für die Mietzahlungen – kann das steuerlich funktionieren? Ja, sagt das Finanzgericht Münster: Bei klarer Trennung und fremdüblichen Verträgen sind Spendenabzug und Verlustverrechnung möglich. Der Fall zeigt, worauf Praktiker bei ähnlichen Gestaltungen achten müssen.

Verblüffend: Verdeckte Gewinnausschüttung bestätigt; Wert aber 0 €

Ein Urteil mit Sprengkraft: Trotz festgestellter verdeckter Gewinnausschüttung bleibt der steuerliche Wert bei 0 €. Das Finanzgericht Münster stellt klar: Entscheidend ist der tatsächliche wirtschaftliche Vorteil für den Gesellschafter – nicht der Scheinwert auf dem Papier.

Notwendige Unterweisungen im kleinen und mittleren Unter- nehmen – Teil 1

Unterweisungen gehören zu den zentralen Pflichten eines jeden Arbeitgebers. Sie helfen Mitarbeitenden, Risiken zu erkennen, Gefährdungen zu vermeiden und im Ernstfall richtig zu handeln. Für KMU ist es wichtig, dass Unterweisungen praxisnah, verständlich und rechtssicher gestaltet werden.

Vermögenswirksame Leistungen: Attraktive Sparform für Arbeitnehmer

Durch die deutlich gestiegenen Einkommensgrenzen bei den vermögenswirksamen Leistungen (VL) bleibt für Arbeitnehmer auch im Jahr 2026 das Sparen mit vermögensbildenden Zahlungen des Arbeitgebers lukrativ.

Vermögenswirksame Leistungen: Das ist arbeitsrechtlich relevant

Vermögenswirksame Leistungen sind arbeits- und lohnsteuerrechtlich besonders eng miteinander verwoben. In arbeitsrechtlicher Hinsicht sind neben dem Geltungsbereich des 5. VermBG vor allem Fragen des Arbeitsentgelts im Zusammenhang mit den vermögenswirksamen Leistungen von Bedeutung. Das betrifft unter anderem die Verpflichtungen des Arbeitgebers, die Vereinbarungsformen der Leistungen sowie den Pfändungsschutz.

Wichtig für den Arbeitgeber: ­Auskunft, Außenprüfung, Haftung

Auskunft, Außenprüfung und Haftung sind für den Arbeitgeber besonders sensible Bereiche, da bei nicht eingeholten Auskünften und Fehlern häufig erhebliche Kosten drohen.

Was sonst noch im Arbeitsrecht wichtig ist

Drei weitere arbeitsrechtliche Aspekte sind bei den vermögenswirksamen Leistungen zu beachten.

Lohnsteuer: Darauf muss der ­Arbeitgeber achten

Bei der Lohnsteuer sollte der Arbeitgeber beachten, dass vermögenswirksam nur solche Lohnteile angelegt werden können, die zum Arbeitslohn im steuerlichen Sinne gehören, und welche Besonderheiten bei den Anlageformen sowie dem Lohnabzug bestehen. Daneben gelten für den Arbeitgeber weitere lohnsteuer­liche Pflichten.
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