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Autor: schmidta

50-%-Anteil: Sozial­versicherungsrechtlichen Status klären lassen

Wann der halbe Geschäftsanteil nicht ausreicht – und wie Gesellschafter-Geschäftsführer auf der sicheren Seite bleiben.

Steuern auf „Alt-Versicherungen“

Viele Millionen Menschen haben eine Lebensversicherung, die vor dem Kalenderjahr 2005 abgeschlossen wurde. Seinerzeit versprach der Gesetzgeber, dass die spätere Auszahlung unter festen Voraussetzungen steuerfrei ist. Das gilt aktuell nicht mehr, einiges ist bei alten Versicherungen in der Schwebe.

Dienstwagen: Das (überraschend) geschäftsführerfreundliche Urteil

Bei einem Allein-Geschäftsführer muss das Verbot, einen Betriebs-PKW auch privat zu nutzen, nicht zwingend schriftlich vereinbart werden. Das Finanzamt kann nicht sofort eine private Autonutzung und einen steuerpflichtigen Sachbezug unterstellen.

Vermögenswirksame Leistungen: Attraktive Sparform für Arbeitnehmer

Durch die deutlich gestiegenen Einkommensgrenzen bei den vermögenswirksamen Leistungen (VL) bleibt für Arbeitnehmer auch im Jahr 2026 das Sparen mit vermögensbildenden Zahlungen des Arbeitgebers lukrativ.

Aktuelle Steueränderungen 2026 für die GmbH und ihre Geschäftsführer

Ob Investitionen, Dienstwagen, Personal oder laufende Betriebskosten – viele Maßnahmen schaffen echte finanzielle Vorteile: höhere Abschreibungen, bessere Fördermöglichkeiten und neue Vergünstigungen für Sie und Ihre Mitarbeiter.

Vermögenswirksame Leistungen: Das ist arbeitsrechtlich relevant

Vermögenswirksame Leistungen sind arbeits- und lohnsteuerrechtlich besonders eng miteinander verwoben. In arbeitsrechtlicher Hinsicht sind neben dem Geltungsbereich des 5. VermBG vor allem Fragen des Arbeitsentgelts im Zusammenhang mit den vermögenswirksamen Leistungen von Bedeutung. Das betrifft unter anderem die Verpflichtungen des Arbeitgebers, die Vereinbarungsformen der Leistungen sowie den Pfändungsschutz.

Wichtig für den Arbeitgeber: ­Auskunft, Außenprüfung, Haftung

Auskunft, Außenprüfung und Haftung sind für den Arbeitgeber besonders sensible Bereiche, da bei nicht eingeholten Auskünften und Fehlern häufig erhebliche Kosten drohen.

Was sonst noch im Arbeitsrecht wichtig ist

Drei weitere arbeitsrechtliche Aspekte sind bei den vermögenswirksamen Leistungen zu beachten.
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