Viele Millionen Menschen haben eine Lebensversicherung, die vor dem Kalenderjahr 2005 abgeschlossen wurde. Seinerzeit versprach der Gesetzgeber, dass die spätere Auszahlung unter festen Voraussetzungen steuerfrei ist. Das gilt aktuell nicht mehr, einiges ist bei alten Versicherungen in der Schwebe.
Bei einem Allein-Geschäftsführer muss das Verbot, einen Betriebs-PKW auch privat zu nutzen, nicht zwingend schriftlich vereinbart werden. Das Finanzamt kann nicht sofort eine private Autonutzung und einen steuerpflichtigen Sachbezug unterstellen.
Durch die deutlich gestiegenen Einkommensgrenzen bei den vermögenswirksamen Leistungen (VL) bleibt für Arbeitnehmer auch im Jahr 2026 das Sparen mit vermögensbildenden Zahlungen des Arbeitgebers lukrativ.
Ob Investitionen, Dienstwagen, Personal oder laufende Betriebskosten – viele Maßnahmen schaffen echte finanzielle Vorteile: höhere Abschreibungen, bessere Fördermöglichkeiten und neue Vergünstigungen für Sie und Ihre Mitarbeiter.
Vermögenswirksame Leistungen sind arbeits- und lohnsteuerrechtlich besonders eng miteinander verwoben. In arbeitsrechtlicher Hinsicht sind neben dem Geltungsbereich des 5. VermBG vor allem Fragen des Arbeitsentgelts im Zusammenhang mit den vermögenswirksamen Leistungen von Bedeutung. Das betrifft unter anderem die Verpflichtungen des Arbeitgebers, die Vereinbarungsformen der Leistungen sowie den Pfändungsschutz.
Auskunft, Außenprüfung und Haftung sind für den Arbeitgeber besonders sensible Bereiche, da bei nicht eingeholten Auskünften und Fehlern häufig erhebliche Kosten drohen.