Lohnsteuerabzug: So werden die Leistungen zeitlich zugeordnet
Zahlt der Arbeitgeber vermögenswirksame Leistungen, ist das steuerpflichtiger Arbeitslohn (§ 2 Abs. 6 VermBG), der dem Lohnsteuerabzug unterliegt.
Sie möchten auch gerne „Mehr Netto für’s Brutto!“ auf die Lohnzettel zaubern?
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