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Autor: schmidta

Was sonst noch im Arbeitsrecht wichtig ist

Drei weitere arbeitsrechtliche Aspekte sind bei den vermögenswirksamen Leistungen zu beachten.

Lohnsteuer: Darauf muss der ­Arbeitgeber achten

Bei der Lohnsteuer sollte der Arbeitgeber beachten, dass vermögenswirksam nur solche Lohnteile angelegt werden können, die zum Arbeitslohn im steuerlichen Sinne gehören, und welche Besonderheiten bei den Anlageformen sowie dem Lohnabzug bestehen. Daneben gelten für den Arbeitgeber weitere lohnsteuer­liche Pflichten.

Lohnsteuerabzug: So werden die Leistungen zeitlich zugeordnet

Zahlt der Arbeitgeber vermögenswirksame Leistungen, ist das steuerpflichtiger Arbeitslohn (§ 2 Abs. 6 VermBG), der dem Lohnsteuerabzug unterliegt.

So pro­fitieren Mitarbeiter

Werden vermögenswirksame Leistungen in einer der nach dem 5. VermBG begünstigten Formen angelegt, gewährt das Finanzamt Arbeitnehmer-Sparzulagen, die dem einzelnen Mitarbeiter ausgezahlt werden.

Keine Steuerfreiheit von Unterkunfts- und Verpflegungsleistungen nach § 3 Nr. 34 EStG

Präventionsleistungen, oder auch Gesundheitsleistungen des Arbeitgebers genannt, sind nach § 3 Nr. 34 EStG steuerbefreit. Was aber, wenn dem Arbeitnehmer auch Unterkunft und Verpflegung bei einer begünstigten Maßnahme zur Verfügung gestellt werden?

Steuerhinterziehung: Risiko für GmbH-Geschäftsführer

Der Geschäftsführer hat sämtliche steuerlichen Pflichten der GmbH zu erfüllen. Kommt er dem nicht nach, muss er mit einem Haftungsbescheid rechnen. Daneben besteht für ihn das Risiko eines Straf- oder Bußgeldverfahrens. Ein solches Verfahren beruht in den meisten Fällen auf einer Steuerhinterziehung.

Die Pauschale für Berufskraftfahrer nach § 9 Abs. 1 Satz 3 Nr. 5b EStG

Wer aus beruflichen Gründen im Fahrzeug übernachtet, bekommt einen steuerlichen Ausgleich dafür – und zwar auch ohne lästige Belege. Ab 2024 fällt die Pauschale sogar noch höher aus.

Gleichzeitige Zahlung von Gehalt und Pension – neues BMF-Schreiben

Über die Vergütung des Geschäftsführers gibt es so manche Diskussion mit dem Finanzamt. Im schlechtesten Fall ist eine sog. verdeckte Gewinnausschüttung (vGA) die Folge.

Status des GmbH-Gesellschafter-Geschäftsführers unabhängig von Registereintrag

Folgt man einem Urteil des Bundessozialgerichts (BSG), ist die Eintragung in das Handelsregister bei Abberufung eines Gesellschafter - Geschäftsführers einer GmbH für die sozialversicherungsrechtliche Beurteilung, ob eine abhängige Beschäftigung oder selbstständige Tätigkeit vorliegt, nicht entscheidend.

Rabatte und Preisnachlässe – so reagieren Sie erfolgreich

Kennen Sie das: Kunden möchten den Preis drücken oder fordern einen Rabatt. Ein forsches „Nein“ verärgert den Käufer, ein schnelles „Ja“ drückt Ihre Gewinnspanne. Doch es gibt Möglichkeiten, bei denen beide Parteien gewinnen können.
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