Notwendige Unterweisungen im kleinen und mittleren Unter- nehmen – Teil 1
Rechtliche Grundlagen
Unterweisungen sind in Deutschland an mehreren Stellen verbindlich vorgeschrieben. Die zentrale Grundlage ist § 12 Arbeitsschutzgesetz (ArbSchG). Danach sind Arbeitgeber verpflichtet, ihre Beschäftigten „ausreichend und angemessen“ über Sicherheit und Gesundheitsschutz bei der Arbeit zu unterrichten. Ergänzend dazu fordert die DGUV Vorschrift 1 „Grundsätze der Prävention“ Unterweisungen mindestens einmal jährlich.
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