Ob Investitionen, Dienstwagen, Personal oder laufende Betriebskosten – viele Maßnahmen schaffen echte finanzielle Vorteile: höhere Abschreibungen, bessere Fördermöglichkeiten und neue Vergünstigungen für Sie und Ihre Mitarbeiter.
Auskunft, Außenprüfung und Haftung sind für den Arbeitgeber besonders sensible Bereiche, da bei nicht eingeholten Auskünften und Fehlern häufig erhebliche Kosten drohen.
Seit Juli 2025 gilt ein neues Abschreibungsmodell für Elektrofahrzeuge im Betriebsvermögen. Mit bis zu 75 % Abschreibung im ersten Jahr wird der Umstieg auf E-Mobilität für Unternehmen deutlich attraktiver. Wer richtig plant, spart sofort Steuern.
Die betriebliche Altersversorgung (bAV) umfasst Leistungen der Alters-, Invaliditäts- oder Hinterbliebenenversorgung, die einem Arbeitnehmer aus Anlass seines Arbeitsverhältnisses zugesagt wurden. Sie ist herkömmlicherweise eine freiwillige Arbeitgeberleistung.
Die EU hat die Fristen für CSRD- und CSDDD-Berichtspflichten um bis zu zwei Jahre verschoben – dennoch lohnt sich ein frühzeitiger Einstieg. Welche Chancen jetzt bestehen und wie Unternehmen nachhaltig profitieren.
Bei einer GmbH-Gründung spielen Haftungsgründe oftmals eine wichtige Rolle. Doch Vorsicht: Ein Schutzschild gegen eine persönliche Haftungsinanspruchnahme ist das keineswegs. Wenn dann noch Steuerschulden im Spiel sind, kennen Stadt und Finanzamt kein Pardon.
Vermieter von Immobilien können die dafür anfallenden Schuldzinsen steuerlich absetzen. Aber gilt dies auch, wenn das Objekt ganz oder teilweise an den Nachwuchs übertragen wird? Was ist beim vorhandenen Hauskredit zu beachten?
Bei der Zusage einer betrieblichen Altersversorgung (bAV) bestehen für den Arbeitgeber zahlreiche Haftungsrisiken. Denn neben dem Betriebsrentenrecht spielen hier auch Versicherungsvertragsrecht, Arbeitsrecht, Sozialversicherungsrecht und Steuerrecht eine Rolle.
Die Regelung des § 6a GrEStG soll es ermöglichen, Umstrukturierungen innerhalb von Unternehmen eines Konzerns ohne Grunderwerbsteuer zu realisieren. Nach einem aktuellen Streitfall des BFH kann auch die Umwandlung eines Einzelunternehmens in eine neu gegründete Kapitalgesellschaft nach § 6a GrEStG steuerbegünstigt sein.