Mehr Flexibilität, geringere Steuerlast – die atypisch stille Gesellschaft kann in bestimmten Fällen ein echtes Steuersparmodell sein. Vorausgesetzt, die Gestaltung hält dem Fremdvergleich stand.
Umsatzabhängige Tantiemen sind bei GmbHs besonders kritisch zu prüfen. Während der BFH bei Aktiengesellschaften unter bestimmten Voraussetzungen Entwarnung gibt, gelten für GmbHs strengere Maßstäbe. Wer hier Fehler macht, riskiert eine verdeckte Gewinnausschüttung – mit steuerlichen Folgen.
Gesellschafterdarlehen in Fremdwährung bergen nicht nur Kursrisiken – sondern auch steuerliche Fallstricke. Doch aktuell gibt es gute Nachrichten: Die Abzugsfähigkeit von Währungsverlusten wurde erleichtert und ist einfacher als früher.
Bei der steuerlichen Behandlung von Firmenwagen, speziell der 1-%-Regelung und der erfolgten Privatnutzung, gibt es regelmäßig Ärger mit dem Finanzamt. In einer aktuellen Entscheidung hat der Bundesfinanzhof nun klargestellt, dass der Anscheinsbeweis für eine Privatnutzung eines betrieblichen Fahrzeugs zwar gegeben ist. Allerdings kann dieser Beweis auch ohne ein formal vollständig ordnungsgemäßes Fahrtenbuch erschüttert werden.
Welche Regeln gelten wann? Wer Praktikanten beschäftigt, steht oft vor der Frage: Versicherungspflicht – ja oder nein? Die Antwort hängt vom Praktikumstyp ab – und kleine Fehler können teuer werden. Dieser Beitrag bringt Klarheit in die Abgrenzung und zeigt, worauf es wirklich ankommt.
Gibt der Geschäftsführer einer GmbH auf deren Geschäftspapier eine Erklärung für die Vertragsbeziehungen der Gesellschaft ab, ist eine solche Erklärung objektiv grundsätzlich so zu verstehen, dass diese im Namen der Gesellschaft erteilt wird. Dabei braucht der Geschäftsführer nicht ausdrücklich mit „in Vertretung“ oder als „Geschäftsführer“ zu zeichnen.
Die neue Online-Plattform des Deutschen Nachhaltigkeitskodex (DNK) bietet Unternehmen erstmals ein kostenfreies Werkzeug, um die komplexen Anforderungen der CSRD-Richtlinie rechtssicher und effizient zu erfüllen
Droht Geschäftsführern jetzt doch die persönliche Haftung für Kartellbußen? Genau das prüft aktuell der Europäische Gerichtshof (EuGH). Der Bundesgerichtshof (BGH) hat ihm eine Grundsatzfrage vorgelegt – mit erheblicher Brisanz für Geschäftsführer und Vorstände.