Mit Inkrafttreten der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) im Mai 2018 wurde der Schutz personenbezogener Daten verbessert. Seitdem wird auch gegenüber den Finanzämtern vermehrt der Auskunftsanspruch nach Art. 15 DSGVO geltend gemacht, wonach Betroffene Auskunft über die Verarbeitung dieser Daten fordern können.