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Einlagekonto

Werden frühere Einlagen in das Kapital der GmbH zurückgezahlt, die weder Stammkapital noch Gewinnrücklagen sind, ist diese Rückzahlung steuerfrei. Um dies in der GmbH-Praxis steuerlich sicherzustellen, sind solche Einlagen auf einem besonderen Konto, dem sog. steuerlichen Einlagekonto aufzuzeichnen.

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