Bei der steuerlichen Behandlung von Firmenwagen, speziell der 1-%-Regelung und der erfolgten Privatnutzung, gibt es regelmäßig Ärger mit dem Finanzamt. In einer aktuellen Entscheidung hat der Bundesfinanzhof nun klargestellt, dass der Anscheinsbeweis für eine Privatnutzung eines betrieblichen Fahrzeugs zwar gegeben ist. Allerdings kann dieser Beweis auch ohne ein formal vollständig ordnungsgemäßes Fahrtenbuch erschüttert werden.
Über die Vergütung des Geschäftsführers gibt es so manche Diskussion mit dem Finanzamt. Im schlechtesten Fall ist eine sog. verdeckte Gewinnausschüttung (vGA) die Folge.
Eine Unternehmensbeteiligung ist ein gutes Instrument, um Mitarbeiter an die Firma zu binden. Um welche Art von Einkünften es sich dabei handelt, hatte kürzlich das FG Baden-Württemberg zu entscheiden. Und wie so oft lautet die Antwort: Es kommt auf den Einzelfall an.
Gutscheine sind beliebte Geschenke, die dem Beschenkten die Möglichkeit geben, eine Ware oder Dienstleistung nach seinem Geschmack auszuwählen. Wie Gutscheine umsatzsteuerlich behandelt werden, hängt davon ab, ob es sich bei dem Gutschein um einen Einzweck- oder einen Mehrzweckgutschein handelt.
Kurz vor Jahresende werden sich die Meldungen zu steuerlichen Änderungen wohl überschlagen. Verlängerung der degressiven AfA, geänderte Poolabschreibung, Vergünstigungen für E-Autos, höhere Freibeträge für Steuerzahler.
Ab dem 01.01.2025 gilt eine verlängerte Postzustellzeit: Die Deutsche Post hat für die Zustellung von Briefen bis zu vier Tage Zeit, um eine flächendeckende, verlässliche Zustellung zu gewährleisten.
Kann das Finanzamt eine verdeckte Gewinnausschüttung unterstellen, wenn ein Vermögenszuwachs beim Gesellschafter nicht aufgeklärt wird? Nein, der Fiskus trägt die Beweislast für eine vGA – so hat das Finanzgericht entschieden.
Mit der Zifferanalyse versucht das Finanzamt Unregelmäßigkeiten insbesondere bei Bargeschäften aufzuspüren. Neben der mathematischen Seite spielt dabei der psychologische Aspekt eine Hauptrolle.
Während einer Betriebsprüfung kann das Finanzamt die Vielzahl an Belegen und Daten nicht vollständig sichten. Der Prüfer führt regelmäßig Stichproben durch und wendet dazu festgelegte Verfahren an.
Hat das Finanzamt die Kasse ausschließlich automatisiert mittels EDV geprüft? Wurden die Krisenzeiten (Pandemie, Krieg, Energie) bei der Nutzung der Richtsatzsammlung durch den Fiskus berücksichtigt? Sind die Anforderungen an die Rechnungsstellung vom Prüfer zu eng ausgelegt? Diese Urteile helfen Ihnen.