Bei der steuerlichen Behandlung von Firmenwagen, speziell der 1-%-Regelung und der erfolgten Privatnutzung, gibt es regelmäßig Ärger mit dem Finanzamt. In einer aktuellen Entscheidung hat der Bundesfinanzhof nun klargestellt, dass der Anscheinsbeweis für eine Privatnutzung eines betrieblichen Fahrzeugs zwar gegeben ist. Allerdings kann dieser Beweis auch ohne ein formal vollständig ordnungsgemäßes Fahrtenbuch erschüttert werden.