Ein Gesellschafter vermietet an seine eigene gemeinnützige GmbH und spendet ihr zugleich die Mittel für die Mietzahlungen – kann das steuerlich funktionieren? Ja, sagt das Finanzgericht Münster: Bei klarer Trennung und fremdüblichen Verträgen sind Spendenabzug und Verlustverrechnung möglich. Der Fall zeigt, worauf Praktiker bei ähnlichen Gestaltungen achten müssen.