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Steuern sparen trotz Mietrück- zahlung an sich selbst?
Bild: © StockerThings/iStock/Getty Images Plus

Ein Gesellschafter vermietet an seine eigene gemeinnützige GmbH und spendet ihr zugleich die Mittel für die Mietzahlungen – kann das steuerlich funktionieren? Ja, sagt das Finanzgericht Münster: Bei klarer Trennung und fremdüblichen Verträgen sind Spendenabzug und Verlustverrechnung möglich. Der Fall zeigt, worauf Praktiker bei ähnlichen Gestaltungen achten müssen.

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