Ein Gesellschafter vermietet an seine eigene gemeinnützige GmbH und spendet ihr zugleich die Mittel für die Mietzahlungen – kann das steuerlich funktionieren? Ja, sagt das Finanzgericht Münster: Bei klarer Trennung und fremdüblichen Verträgen sind Spendenabzug und Verlustverrechnung möglich. Der Fall zeigt, worauf Praktiker bei ähnlichen Gestaltungen achten müssen.
Ein Urteil mit Sprengkraft: Trotz festgestellter verdeckter Gewinnausschüttung bleibt der steuerliche Wert bei 0 €. Das Finanzgericht Münster stellt klar: Entscheidend ist der tatsächliche wirtschaftliche Vorteil für den Gesellschafter – nicht der Scheinwert auf dem Papier.
Ein Gesellschafterwechsel berechtigt den Verpächter nicht automatisch zur Kündigung – auch dann nicht, wenn eine CoC-Klausel (Change of Control) im Vertrag steht. Das Urteil des OLG Frankfurt bringt mehr Rechtssicherheit für GmbHs in Miet- und Pachtverhältnissen.