Sie verwenden einen veralteten Browser. Um im Internet auch weiterhin sicher unterwegs zu sein, empfehlen wir ein Update.

Nutzen Sie z.B. eine aktuelle Version von Edge, Chrome oder Firefox

Gewerbesteuer

GmbH+
Haftung des Geschäftsführers für Gewerbesteuerschulden
Bild: ©Image Source - getty images

Auch bei Gewerbesteuerschulden muss der Geschäftsführer die Mittel der GmbH mit Blick auf die in absehbarer Zeit fälligen Steuerschulden so einteilen, dass deren Zahlung bei Fälligkeit gesichert ist (Mittelvorsorgepflicht). Kommt der Geschäftsführer dem nicht nach, droht ein Haftungsbescheid, mit dem die Steuerbehörde in sein Privatvermögen vollstrecken kann.

1 von 1