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Die Homeoffice-Pauschale richtig nutzen
Bild: ©PeopleImages - getty images

Egal ob Unternehmer, Freiberufler oder Angestellte – wer überwiegend zu Hause arbeitet, kann die Pauschale als Betriebs- oder Werbungskosten geltend machen und so seine Steuerlast spürbar senken.

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Neues BMF-Schreiben: Arbeitszimmer ab 2023
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