Sie verwenden einen veralteten Browser. Um im Internet auch weiterhin sicher unterwegs zu sein, empfehlen wir ein Update.

Nutzen Sie z.B. eine aktuelle Version von Edge, Chrome oder Firefox

Insolvenzverfahren

GmbH+
Verfahrenseröffnung: Der offizielle Startschuss
Bild: ©MikeDot - getty images

Am Tag der Verfahrenseröffnung erlässt das Insolvenzgericht einen Eröffnungsbeschluss, wonach das Insolvenzverfahren offiziell eröffnet wird. Damit enden die vorläufigen Verfahren, also auch der Schutzschirm. Zugleich wird ein Insolvenzverwalter oder ein Sachwalter bestellt, d.h. in der Regelinsolvenz ein Insolvenzverwalter nach § 27 InsO, der die volle Kontrolle über das Vermögen des Schuldners erhält.

1 von 1