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Konkurrenz

Der Geschäftsführer einer GmbH ist gegenüber der Gesellschaft umfassend zur Auskunftserteilung verpflichtet – und zwar auch nach seinem Ausscheiden. Wie weit die Pflicht zur Auskunftserteilung reicht, hat das Oberlandesgericht (OLG) Brandenburg in einem aktuellen Urteil ausführlich dargestellt.

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