Das Oberlandesgericht (OLG) Bamberg hat mit Beschluss vom 06.11.2024 (Az.: 10 Wx 20/24) die Rechte von Gläubigern gegenüber liquidierten GmbHs gestärkt. Demnach haben Gläubiger ein uneingeschränktes Recht auf Einsicht in die beim Registergericht verwahrten Bücher und Schriften der Gesellschaft, sofern sie ein berechtigtes Interesse glaubhaft machen.