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Lohnsteuer

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Was sonst noch im Arbeitsrecht wichtig ist
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Drei weitere arbeitsrechtliche Aspekte sind bei den vermögenswirksamen Leistungen zu beachten.

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Lohnsteuer: Darauf muss der ­Arbeitgeber achten
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Bei der Lohnsteuer sollte der Arbeitgeber beachten, dass vermögenswirksam nur solche Lohnteile angelegt werden können, die zum Arbeitslohn im steuerlichen Sinne gehören, und welche Besonderheiten bei den Anlageformen sowie dem Lohnabzug bestehen. Daneben gelten für den Arbeitgeber weitere lohnsteuer­liche Pflichten.

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Lohnsteuerabzug: So werden die Leistungen zeitlich zugeordnet
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Zahlt der Arbeitgeber vermögenswirksame Leistungen, ist das steuerpflichtiger Arbeitslohn (§ 2 Abs. 6 VermBG), der dem Lohnsteuerabzug unterliegt.

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Lohnsteuerklassenwahl: Ein Blick auf Trennungsfolgen
Bild: © AndreyPopov - getty images

Warum die Wahl von Steuerklasse III/V im Trennungsfall rechtlich brisant werden kann – und worauf Arbeitgeber achten sollten.

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