Ist der sog. Vorbehaltsnießbraucher nicht wirtschaftlicher Eigentümer der GmbH-Anteile, ist die Ablösung des Nießbrauchs regelmäßig ein für ihn nicht steuerbarer Vorgang. Dies hat der BFH in aktueller Rechtsprechung (vgl. BFH, Urteil vom 20.09.2024, Az.: IX R 5/24) entschieden.
Gerade im Rahmen der Unternehmensnachfolge, bei vorweggenommener Erb-folge oder Schenkungen sind Nießbrauchsgestaltungen an GmbH-Anteilen in der GmbH-Praxis häufig anzutreffen. Gerne wird hier der sog. Vorbehaltsnießbrauch an GmbH-Anteilen zur Gestaltung gewählt.