Unternehmer sollten wissen, dass auch Steuerbescheide mit einem festgesetzten Betrag von 0 € erhebliche Auswirkungen auf zukünftige Verlustvorträge haben können. Der Bundesfinanzhof (BFH) hat entschieden, dass eine Klage gegen einen solchen Nullbescheid zulässig ist, wenn darin verlusterhöhende Besteuerungsgrundlagen nicht berücksichtigt wurden.