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Nullbescheid

Unternehmer sollten wissen, dass auch Steuerbescheide mit einem festgesetzten Betrag von 0 € erhebliche Auswirkungen auf zukünftige Verlustvorträge haben können. Der Bundesfinanzhof (BFH) hat entschieden, dass eine Klage gegen einen solchen Nullbescheid zulässig ist, wenn darin verlusterhöhende Besteuerungsgrundlagen nicht berücksichtigt wurden.

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