Die Abrechnung von Auslandsreisekosten unterscheidet sich grundsätzlich nicht von denen im Inland. Gerade bei mehrtägigen Reisen gibt es jedoch einige Besonderheiten zu beachten. Aufgrund einer neuen Verwaltungsanweisung können Arbeitgeber nun höhere Beträge erstatten.
Der Unterschied zahlt sich in barer Münze aus: Können Sie in Ihrer Steuererklärung betrieblich gefahrene Kilometer als Reisekosten ansetzen, dann fällt der Steuervorteil deutlich höher aus, als wenn nur die Entfernungspauschale greift.