Sie verwenden einen veralteten Browser. Um im Internet auch weiterhin sicher unterwegs zu sein, empfehlen wir ein Update.

Nutzen Sie z.B. eine aktuelle Version von Edge, Chrome oder Firefox

Steuern

Ob Investitionen, Dienstwagen, Personal oder laufende Betriebskosten – viele Maßnahmen schaffen echte finanzielle Vorteile: höhere Abschreibungen, bessere Fördermöglichkeiten und neue Vergünstigungen für Sie und Ihre Mitarbeiter.

GmbH+
Bei Irrtum: Steuerfolgen können rückwirkend entfallen
Bild: © Ozge Emir/iStock/Getty Images Plus

Anteilsübertragungen im Unternehmen können teuer werden – vor allem, wenn die steuerliche Einschätzung falsch war. Der BFH stärkt nun die Möglichkeit, solche Fehler zu korrigieren: Rückabwicklung ist möglich – und steuerlich rückwirkend wirksam.

GmbH+
Die Grunderwerbsteuerbefreiung nach § 6a bei Umwandlung nutzen
Bild: © Ozge Emir/iStock/Getty Images Plus

Die Regelung des § 6a GrEStG soll es ermöglichen, Umstrukturierungen innerhalb von Unternehmen eines Konzerns ohne Grunderwerbsteuer zu realisieren. Nach einem aktuellen Streitfall des BFH kann auch die Umwandlung eines Einzelunternehmens in eine neu gegründete Kapitalgesellschaft nach § 6a GrEStG steuerbegünstigt sein.

GmbH+
Körperschaftsteuerliche Organschaft bei Holding
Bild: ©Daenin-Arnee-getty-images

Mit dem Urteil vom 27.11.2024 (Az.: I R 23/21) klärte der Bundesfinanzhof: Auch eine Personengesellschaft, die ausschließlich als geschäftsleitende Holding agiert – also Leitung und Strategie­vorgabe für ihre Töchter übernimmt, ohne entgeltliche Leistungen zu erbringen oder eigenes Personal zu beschäftigen –, erfüllt die Voraussetzungen für eine körperschaftsteuerliche Organschaft. Eine dokumentierte Geschäftsführungstätigkeit nach außen ist ausreichend.

Darlehensverträge zwischen nahen Angehörigen – insbesondere zwischen Eltern und Kindern oder auch GmbH und Gesellschafter – sind ein beliebtes Gestaltungsmodell zur Steuerersparnis. Hierdurch können z.B. Zinsen nahen Angehörigen zugutekommen anstatt einem Kreditinstitut. Was aber, wenn Regelungen zur Verzinslichkeit fehlen?

GmbH+
Steuerhinterziehung: Risiko für GmbH-Geschäftsführer
Bild: © Richard-Villalonundefined-undefined-iStock-Getty-Images-Plus

Der Geschäftsführer hat sämtliche steuerlichen Pflichten der GmbH zu erfüllen. Kommt er dem nicht nach, muss er mit einem Haftungsbescheid rechnen. Daneben besteht für ihn das Risiko eines Straf- oder Bußgeldverfahrens. Ein solches Verfahren beruht in den meisten Fällen auf einer Steuerhinterziehung.

GmbH+
So legen Sie richtig Einspruch gegen Steuerbescheide ein
Bild: ©AndreyPopovi_StockGetty_Images-Plus

Sie haben einen Fehler im Steuerbescheid entdeckt und möchten den Bescheid zu Ihren Gunsten ändern? In diesem Webinar erläutert Ihnen unser Experte, was zu tun ist und was Sie hier beachten müssen.

1 von 1