Was passiert, wenn der Steuerpflichtige seinen Verpflichtungen gegenüber dem Finanzamt nicht nachkommt und trotz wiederholter Aufforderung gar keine Steuererklärung einreicht? Dann kann die Behörde ein Zwangsgeld festsetzen.
Wer seine Erklärung nicht fristgerecht beim Finanzamt einreicht, dem droht ein Verspätungszuschlag. Die entsprechende Regelung in der Abgabenordnung wurde vor einiger Zeit überarbeitet und verschärft.
Die Beiträge zur Sozialversicherung sind spätestens am drittletzten Bankarbeitstag des laufenden Monats fällig. Geht die Zahlung der Beiträge auch nur einen Tag verspätet ein, werden kraft Gesetz Zuschläge festgesetzt.
Das Finanzamt kennt kein Pardon. Ganz gleich, ob monatliche oder vierteljährliche Abgabe – geht Ihre Umsatzsteuer-Voranmeldung oder die Lohnsteueranmeldung auch nur einen Tag zu spät ein, fällt ein Verspätungszuschlag an.
Ist ein Verspätungszuschlag nach Ablauf der Karenzzeit immer fällig? Selbst dann, wenn es zu einer Steuererstattung kommt und der Fiskus durch die späte Abgabe gar keinen Nachteil erleidet? Nicht zwingend, sagen die Richter.