Erzielt eine GmbH Schwarzeinnahmen, müssen nicht zwingend alle Gesellschafter diese als vGA versteuern. Entscheidend ist vielmehr, wer Zugriff auf die Gelder hatte. Das muss vom Finanzamt festgestellt werden.
Umsatzabhängige Tantiemen sind bei GmbHs besonders kritisch zu prüfen. Während der BFH bei Aktiengesellschaften unter bestimmten Voraussetzungen Entwarnung gibt, gelten für GmbHs strengere Maßstäbe. Wer hier Fehler macht, riskiert eine verdeckte Gewinnausschüttung – mit steuerlichen Folgen.