Lohnsteuerliche Behandlung von Auslandsreisekosten
Wann eine Auswärtstätigkeit vorliegt
Reisekosten sind Aufwendungen, die einem Arbeitnehmer aufgrund einer beruflich veranlassten Auswärtstätigkeit entstehen. Eine solche liegt vor, wenn der Arbeitnehmer außerhalb seiner Wohnung und der ersten Tätigkeitsstätte vorübergehend beruflich tätig wird. Sind die Gründe für die Reise hingegen privat (z. B. weil der Arbeitnehmer im Ausland lebt und jede Woche nach Hause fährt, ohne dass eine doppelte Haushaltsführung vorliegt), handelt es sich nicht um Reisekosten. Zu den Kosten einer Auswärtstätigkeit gehören:
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