Anscheinsbeweis erschüttert? BFH nimmt Stellung
Der Streitfall
Ein freiberuflicher Prüfsachverständiger leaste einen BMW der Luxusklasse sowie einen Lamborghini. Auf dem Lamborghini war eine Werbefolie mit dem Text „Prüfsachverständiger…“ angebracht. Die Aufwendungen für beide Fahrzeuge setzte der Sachverständige in voller Höhe als Betriebsausgaben an. Als Nachweis für die insgesamt gefahrenen Kilometer führte er für die Autos jeweils handschriftlich Fahrtenbücher. In seinem Privatvermögen verfügt der Sachverständige über einen Ferrari und einen hochwertigen Jeep.
…