Klarheit schaffen bei Kündigung im Namen der Gesellschaft
Der Streitfall
Ein Unternehmer und seine beiden Brüder waren zu gleichen Anteilen Gesellschafter einer GmbH. Sowohl der Unternehmer als auch einer der Brüder waren zur Einzelvertretung berechtigte Geschäftsführer der Gesellschaft. Ausweislich der GmbH-Satzung wurde die Gesellschaft bei Abschluss, Änderung oder Beendigung eines Geschäftsführeranstellungsvertrags „durch die Gesellschafter und die Geschäftsführung gemeinsam vertreten“.
…