Sie verwenden einen veralteten Browser. Um im Internet auch weiterhin sicher unterwegs zu sein, empfehlen wir ein Update.

Nutzen Sie z.B. eine aktuelle Version von Edge, Chrome oder Firefox

Praxisbericht
29. September 2025

Strenge Maßstäbe – der Geschäftsführer haftet für Steuerschulden

GmbH+
Strenge Maßstäbe – der Geschäftsführer haftet für Steuerschulden
Bild: ©domoskanonos - getty images
Bei einer GmbH-Gründung spielen Haftungsgründe oftmals eine wichtige Rolle. Doch Vorsicht: Ein Schutzschild gegen eine persönliche Haftungsinanspruchnahme ist das keineswegs. Wenn dann noch Steuerschulden im Spiel sind, kennen Stadt und Finanzamt kein Pardon.

Das bekam ein GmbH-Geschäftsführer zu spüren, der es mit den Grundsätzen einer gewissenhaften Geschäftsführertätigkeit alles andere als genau nahm. Seinem Steuerberater nannte er ein Geschäftskonto und reichte dazu jeweils die entsprechenden Belege ein. Dass ein Großteil der GmbH-Einnahmen auf zwei weitere Konten floss und diese weder in der Buchführung auftauchten noch versteuert wurden, stellte sich bei einer späteren Betriebsprüfung heraus. Den Prüfern fiel zudem auf, dass sämtliche Lohnzahlungen in bar erfolgten und etliche Arbeitnehmer nicht bei der Sozialversicherung angemeldet waren.

Joachim Welper
+

Weiterlesen mit GmbH Brief+

Sie haben noch kein Abo und möchten weiterlesen?

Weiterlesen mit GmbH Brief+
Haftungsrisiken minimieren, rechtssicher handeln – und dabei maximale Steuer- und Finanzvorteile für Ihre GmbH genießen!
Exklusiver Zugriff auf die Online-Mediathek mit allen Ausgaben, Seminar-Aufzeichnungen, Arbeitshilfen und Downloads.
Für Themenwünsche und eigene Fragen wenden Sie sich zudem als Kunde jederzeit direkt an uns und unsere Experten.