Lohnsteuer: Darauf muss der Arbeitgeber achten
Begünstigte Arbeitnehmer: Anlage nur vom Arbeitslohn
Vermögenswirksame Leistungen werden regelmäßig mit dem Ziel angelegt, die steuerfreien Arbeitnehmer-Sparzulagen zu erhalten. Dazu muss die Anlage der Leistungen grundsätzlich für die Dauer der Sperrfrist, also von sechs bzw. sieben Jahren, erfolgen. Begünstigt sind die vom arbeitsrechtlichen Geltungsbereich des 5. VermBG erfassten Arbeitnehmer.
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