Erlass von Nachzahlungszinsen auf Umsatzsteuer
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Bild: © Chalirmpoj Pimpisarn/iStock/Getty Images Plus
Entstehen nach einer Betriebsprüfung oder einer später korrigierten Steuerfestsetzung zusätzliche Umsatzsteuerbeträge, fallen häufig erhebliche Nachzahlungszinsen an.
Die Finanzbehörden können jedoch nach § 227 Abgabenordnung (AO) die Zinsansprüche ganz oder zum Teil erlassen, wenn deren Einziehung nach Lage des Falls unbillig wäre. Das Niedersächsische Finanzgericht (FG) hat dazu eine wegweisende Entscheidung getroffen.
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