Erträge aus stiller Beteiligung – kann Lohn vorliegen?
Der Streitfall
Der Kläger hatte im Jahr 2010 mit seinem Arbeitgeber – einer GmbH – einen Vertrag über eine typische stille Beteiligung für die Dauer seiner Anstellung abgeschlossen und eine Einlage geleistet. Diese Möglichkeit hatte der Arbeitgeber vorher ausgesuchten Mitarbeitern angeboten. Das Wohnsitzfinanzamt behandelte die Einnahmen aus der Beteiligung zunächst als Einkünfte aus Kapitalvermögen.
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