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Urteil
29. Juni 2025

Haftung des Scheingeschäftsführers bei fehlender Insolvenzreifeprüfung

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Haftung des Scheingeschäftsführers bei fehlender Insolvenzreifeprüfung
Bild: © Ozge Emir/iStock/Getty Images Plus
Eine D&O-Versicherung schützt Führungskräfte im Unternehmen vor finanziellen Schäden, wenn sie bei Fehlern persönlich haften sollen. Jedoch trifft Organmitglieder, die „blind in die Krise segeln“, deckungsrechtlich der Vorwurf einer Kardinalpflichtverletzung. Das kann zur Leistungsfreiheit des Versicherers führen.

Davon betroffen ist auch ein Scheingeschäftsführer, der sich nicht ständig über die wirtschaftliche Lage des Unternehmens informiert.

Joachim Welper
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