Einspruch verpasst – was Sie trotzdem machen können
Solch einen Ausweg bieten sogenannte Grundlagenbescheide, die Rechtsnorm dazu findet sich in der Abgabenordnung (§ 175 Nr. 1 AO): Ein Steuerbescheid ist zu ändern, aufzuheben oder zu erlassen, wenn ein Grundlagenbescheid erlassen, aufgehoben oder geändert wird. In manchen Fällen geschieht das automatisch, bei anderen Sachverhalten müssen Sie von sich aus aktiv werden, um im Nachhinein von einem Steuervorteil zu profitieren. Um überhaupt einen bereits bestandskräftigen Bescheid ändern zu können, ist eine von zwei Voraussetzungen zwingend:
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