BFH setzt Grenzen: Wann GmbH-Geschäftsführer nicht mehr für Steuerschulden haften
Die persönliche Haftung für Steuerschulden gehört zu den größten Risiken eines GmbH-Geschäftsführers. Der Bundesfinanzhof stellt nun klar: Wer seine Organstellung kraft Gesetzes verloren hat, haftet nicht allein deshalb weiter für Steuerschulden der GmbH, weil er noch im Handelsregister eingetragen ist.