Verspäteter Rechnungseingang und Vorsteuerabzug: Neues EuG-Urteil schafft Chancen – aber noch keine Rechtssicherheit
GmbH+
Bild: ©AndreyPopov / iStock / Getty Images Plus
Bisher gilt bei der Umsatzsteuer: Voraussetzung für den Vorsteuerabzug ist, dass der Leistungsempfänger eine ordnungsgemäße Rechnung mit ausgewiesener Umsatzsteuer besitzt.