Eine Familiengesellschaft ist keine eigene Rechtsform, sondern es wird auf eine der üblichen für eine Gesellschaft zur Verfügung stehenden Rechtsformen zurückgegriffen. Bei der Frage, welche Rechtsform für eine Familiengesellschaft am besten geeignet ist, kommt es auf den konkreten Einzelfall an.
Ist die Gründung einer reinen Personengesellschaft (etwa GbR, OHG oder stille Gesellschaft) beabsichtigt, kann der Gesellschaftsvertrag grundsätzlich formfrei geschlossen werden. Auch ein mündlicher Vertrag ist daher zivilrechtlich wirksam. Bereits aus Gründen der Rechtssicherheit sollte der Gesellschaftsvertrag jedoch stets schriftlich geschlossen werden.