Ist die Gründung einer reinen Personengesellschaft (etwa GbR, OHG oder stille Gesellschaft) beabsichtigt, kann der Gesellschaftsvertrag grundsätzlich formfrei geschlossen werden. Auch ein mündlicher Vertrag ist daher zivilrechtlich wirksam. Bereits aus Gründen der Rechtssicherheit sollte der Gesellschaftsvertrag jedoch stets schriftlich geschlossen werden.