Gründung: Passende Rechtsform und Gesellschaftsvertrag
Familiengesellschaft: Durch Neugründung oder Rechtsnachfolge
Unbeschadet der gewählten Rechtsform entsteht eine Familiengesellschaft regelmäßig durch den Abschluss eines Gesellschaftsvertrags. Ist jedoch bereits eine Gesellschaft vorhanden, kann eine Familiengesellschaft auch dadurch entstehen, dass eine Rechtsnachfolge stattfindet, also die Anteile der bestehenden Gesellschaft übertragen werden. Die Übertragung geschieht durch
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