Amtliche Richtsatzsammlung – naht das Ende?
Hintergrund: Schätzung bei Mängeln in der Kassenführung
Im Streitfall betrieb der Kläger eine Diskothek. Die Einnahmen wurden handschriftlich auf Zetteln erfasst, Einzelaufzeichnungen fehlten. Das Finanzamt sah die Buchführung als formell ordnungswidrig an und nahm Hinzuschätzungen vor. Das Finanzgericht Hamburg bestätigte im zweiten Rechtsgang die Schätzungsbefugnis – und setzte einen Rohgewinnaufschlagsatz von 300 % an. Grundlage war allein die amtliche Richtsatzsammlung des BMF, die für Gastronomiebetriebe in den betreffenden Jahren ähnliche Werte auswies.
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