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Urteil
29. Juni 2026

Aufwendungen eines Pkw-Stellplatzes bei doppelter Haushaltsführung

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Aufwendungen eines Pkw-Stellplatzes bei doppelter Haushaltsführung
Bild: ©Oleksandr Filon / iStock / Getty Images Plus
Bei einer doppelten Haushaltsführung stellt sich häufig die Frage, ob Stellplatzkosten unter die 1.000-€-Grenze für Unterkunftskosten fallen. Der Bundesfinanzhof hat hierzu eine richtungsweisende Entscheidung getroffen. Welche Aufwendungen zusätzlich abzugsfähig sind und welche Voraussetzungen gelten.

Der Streitfall

Der Steuerpflichtige war verheiratet und wurde für das Streitjahr einzeln zur Einkommensteuer veranlagt. Er erzielte Einkünfte aus nichtselbstständiger Arbeit. Sein Tätigkeitsbereich erstreckte sich über einen Großteil der nördlichen Bundesländer. Neben seiner Hauptwohnung unterhielt der Steuerpflichtige eine angemietete Zweitwohnung in einer anderen Stadt. Zudem schloss der Steuerpflichtige zugleich mit dem Wohnungsmietvertrag einen gesonderten Stellplatz-Mietvertrag ab.

Joachim Welper
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