Privatnutzung von Firmenwagen
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Ein Firmenwagen ist gerade in Führungspositionen obligatorischer Gehaltsbestandteil. Die Privatnutzung kann auf drei verschiedene Arten umsatzversteuert werden.
Darf ein Arbeitnehmer einen Firmenwagen aufgrund arbeitsvertraglicher Vereinbarung auch privat nutzen, liegt umsatzsteuerlich eine entgeltliche Leistung vor. Die Gegenleistung besteht dabei in der anteiligen Arbeitsleistung. Der geldwerte Vorteil entsteht dann, wenn der Arbeitnehmer arbeitsvertraglich befugt ist, einen Firmenwagen für private Zwecke zu nutzen.
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